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Sterbehilfe
Dem Leid ein Ende setzen?
Ein Mensch leidet so sehr, dass er
sterben möchte. Darf er das? Und darf er sich
dabei helfen lassen? Nach einer repräsentativen
Befragung der Universität Leipzig aus dem Jahr
2000 lehnen 42 Prozent der Deutschen eine Beihilfe
zur Selbsttötung ab, gegen passive Sterbehilfe
sprachen sich 28 Prozent aus. Die Forderung nach
einem selbstbestimmten Ende ist offenbar stark
ausgeprägt.
Selbstbestimmung ist auch das
Hauptargument der Befürworter einer Legalisierung
der Sterbehilfe. „Jeder Bürger sollte das Recht
haben, zur Abwehr individuell empfundener
Entwürdigung den eigenen Leidenszustand notfalls
(Ultima Ratio) von eigener Hand abzukürzen“,
formuliert zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft
für Humanes Sterben (DGHS) ihre Forderungen. Die
DGHS sieht sich als Menschenrechts- und
Bürgerrechtsbewegung und kritisiert, dass auch in
Deutschland noch immer viele Menschen unter
unwürdigen und für sie persönlich unerträglichen
Zuständen sterben müssen.
Diese Missstände
im öffentlichen und privaten Gesundheitswesen
werden auch von den Gegnern der Sterbehilfe
beklagt. Allerdings liegt ihr Bemühen
ausschließlich darin, die Leid bringenden Umstände
so weit irgend möglich aus der Welt zu schaffen
und nicht den Menschen, der leidet. Sie stellen
zur Diskussion, ob die Befürwortung der
Sterbehilfe vorrangig von dem Bedürfnis nach
Selbstbestimmung geprägt ist oder aber von dem
Wunsch, dem eigenen Leid beim Anblick der Leiden
anderer so wenig wie möglich ausgesetzt zu sein,
von dem Wunsch, Leiden und Sterben(de) so weit
wie möglich vom eigenen Leben
fernzuhalten.
Die Deutsche Gesellschaft für
Palliativmedizin
und die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz
argumentieren, dass durch eine gute palliative
Versorgung, der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe
sehr viel seltener empfunden wird als häufig
behauptet. Viele körperliche Beschwerden, die das
Leben Schwerkranker qualvoll machen können und
viele soziale und psychische Notlagen seien durch
geeignete palliative Maßnahmen so weit
aufzufangen, dass ein gutes und weitestgehend
beschwerdefreies Leben auch am Lebensende möglich
sei. Der Deutschen Gesellschaft für Humanes
Sterben gehen solche Maßnahmen jedoch nicht weit
genug. Sie will sich für Gesetze einsetzen, die
eine Nicht-Beihilfe zur Selbsttötung als
unterlassene Hilfeleistung strafrechtlich
verfolgen.
Dass Euthanasie-Gesetze nicht
zuletzt angesichts geringer werdender finanzieller
Mittel zu einem gesundheits- und
gesellschaftspolitischen Umbruch führen könnten,
der die Autonomie des einzelnen Menschen sehr viel
mehr gefährdet als die Gesetze in der Lage wären,
sie zu schützen, fürchten die Gegner der
Sterbehilfe. Sie sehen in der Diskussion um die
Legalisierung der Sterbehilfe auch die Frage,
welches Leben menschenwürdig und lebenswert ist
und welches es nicht (mehr) ist oder nicht mehr
sein „kann“.
Kommen wir noch einmal auf
die eingangs erwähnte Leipziger Studie zurück. Dem
Votum für Selbstbestimmung stand ein anders
Ergebnis gegenüber: gerade einmal sechs Prozent
der Deutschen mochten sich für Sterbehilfe
entscheiden, wenn es denn um das eigene Lebensende
ginge...
Link-Tipps
Deutsche Hospiz-Stiftung
Zuwendung statt Euthanasie - Neun-Punkte-Katalog der Deutschen Hospiz-Stiftung.