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Sterbehilfe
Dem Leid ein Ende setzen?

Ein Mensch leidet so sehr, dass er sterben möchte. Darf er das? Und darf er sich dabei helfen lassen? Nach einer repräsentativen Befragung der Universität Leipzig aus dem Jahr 2000 lehnen 42 Prozent der Deutschen eine Beihilfe zur Selbsttötung ab, gegen passive Sterbehilfe sprachen sich 28 Prozent aus. Die Forderung nach einem selbstbestimmten Ende ist offenbar stark ausgeprägt.
Selbstbestimmung ist auch das Hauptargument der Befürworter einer Legalisierung der Sterbehilfe. „Jeder Bürger sollte das Recht haben, zur Abwehr individuell empfundener Entwürdigung den eigenen Leidenszustand notfalls (Ultima Ratio) von eigener Hand abzukürzen“, formuliert zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ihre Forderungen. Die DGHS sieht sich als Menschenrechts- und Bürgerrechtsbewegung und kritisiert, dass auch in Deutschland noch immer viele Menschen unter unwürdigen und für sie persönlich unerträglichen Zuständen sterben müssen.

Diese Missstände im öffentlichen und privaten Gesundheitswesen werden auch von den Gegnern der Sterbehilfe beklagt. Allerdings liegt ihr Bemühen ausschließlich darin, die Leid bringenden Umstände so weit irgend möglich aus der Welt zu schaffen und nicht den Menschen, der leidet. Sie stellen zur Diskussion, ob die Befürwortung der Sterbehilfe vorrangig von dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung geprägt ist oder aber von dem Wunsch, dem eigenen Leid beim Anblick der Leiden anderer so wenig wie möglich ausgesetzt zu sein, von dem Wunsch, Leiden und Sterben(de) so weit wie möglich vom eigenen Leben fernzuhalten.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz argumentieren, dass durch eine gute palliative Versorgung, der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe sehr viel seltener empfunden wird als häufig behauptet. Viele körperliche Beschwerden, die das Leben Schwerkranker qualvoll machen können und viele soziale und psychische Notlagen seien durch geeignete palliative Maßnahmen so weit aufzufangen, dass ein gutes und weitestgehend beschwerdefreies Leben auch am Lebensende möglich sei. Der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben gehen solche Maßnahmen jedoch nicht weit genug. Sie will sich für Gesetze einsetzen, die eine Nicht-Beihilfe zur Selbsttötung als unterlassene Hilfeleistung strafrechtlich verfolgen.

Dass Euthanasie-Gesetze nicht zuletzt angesichts geringer werdender finanzieller Mittel zu einem gesundheits- und gesellschaftspolitischen Umbruch führen könnten, der die Autonomie des einzelnen Menschen sehr viel mehr gefährdet als die Gesetze in der Lage wären, sie zu schützen, fürchten die Gegner der Sterbehilfe. Sie sehen in der Diskussion um die Legalisierung der Sterbehilfe auch die Frage, welches Leben menschenwürdig und lebenswert ist und welches es nicht (mehr) ist oder nicht mehr sein „kann“.

Kommen wir noch einmal auf die eingangs erwähnte Leipziger Studie zurück. Dem Votum für Selbstbestimmung stand ein anders Ergebnis gegenüber: gerade einmal sechs Prozent der Deutschen mochten sich für Sterbehilfe entscheiden, wenn es denn um das eigene Lebensende ginge...



Link-Tipps


Deutsche Hospiz-Stiftung
Zuwendung statt Euthanasie - Neun-Punkte-Katalog der Deutschen Hospiz-Stiftung.