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Patientenverfügung, Testament & Co.
Dass
die wenigsten von uns über das eigene Sterben
nachdenken können, ohne mit unangenehmen Gedanken
und Gefühlen konfrontiert zu sein, ist wohl
zutiefst menschlich. Vielleicht können Sie sich
die „offiziellen Vorbereitungen“ vorstellen, wie
das Packen eines Koffers für den Fall, dass Sie
einmal plötzlich und unerwartet von zu Hause fort
müssen. Ein solcher Koffer gibt nicht nur eine
gewisse Sicherheit und Ruhe im Hinblick auf den
„Ernstfall“. Er sorgt auch insgesamt für mehr
Entspannung und Lebensfreude - wie alles, hinter
das wir das Häkchen für „erledigt“ setzen können.
In aller Kürze:
Mit der
Patientenverfügung legen Sie fest, welche
medizinische Behandlung und Pflege sie bei
schwerster Erkrankung wünschen und welche
nicht.
Mit der Betreuungsverfügung
bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens
das Vormundschaftsgericht bestellen soll, um
Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht
mehr in der Lage sind.
Mit der
Vorsorgevollmacht legen Sie einen
Bevollmächtigten fest, der im Falle Ihrer
Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit bis zu
ihrem Tod rechtswirksam all Ihre Vermögens-,
Krankheits-, und sonstigen Rechtsangelegenheiten
regelt.
Mit einer Schenkung
übertragen Sie Ihr Vermögen oder einen Teil
davon an einen anderen.
Mit einem
Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis
regeln Sie, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod
verteilt werden soll.
Link-Tipps
Broschüre der Ärztekammer Westfalen-Lippe (2012).
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Durchsetzung des Patientenwilles
Schaubild der gesetzlichen Regelung von Dr. May, Zentrum für Angewandte Ethik, Recklinghausen.
Vorsorgemappe
Informationen, Empfehlungen und Vordrucke der Internationalen Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand zu: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vollmacht für Rechtsgeschäfte aller Art, Betreuungsverfügung, Behandlungsvereinbarung. (6,- Euro plus Versand.)
Erben
und Vererben
Checklisten, Gesetzestexte, Glossar,
kurzgefasste Schriftsatzmuster für Erblasser und
Erben.