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Patientenverfügung, Testament & Co.

Dass die wenigsten von uns über das eigene Sterben nachdenken können, ohne mit unangenehmen Gedanken und Gefühlen konfrontiert zu sein, ist wohl zutiefst menschlich. Vielleicht können Sie sich die „offiziellen Vorbereitungen“ vorstellen, wie das Packen eines Koffers für den Fall, dass Sie einmal plötzlich und unerwartet von zu Hause fort müssen. Ein solcher Koffer gibt nicht nur eine gewisse Sicherheit und Ruhe im Hinblick auf den „Ernstfall“. Er sorgt auch insgesamt für mehr Entspannung und Lebensfreude - wie alles, hinter das wir das Häkchen für „erledigt“ setzen können.


In aller Kürze:

Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinische Behandlung und Pflege sie bei schwerster Erkrankung wünschen und welche nicht.

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens das Vormundschaftsgericht bestellen soll, um Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie einen Bevollmächtigten fest, der im Falle Ihrer Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit bis zu ihrem Tod rechtswirksam all Ihre Vermögens-, Krankheits-, und sonstigen Rechtsangelegenheiten regelt.

Mit einer Schenkung übertragen Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon an einen anderen.

Mit einem Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis regeln Sie, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll.



Link-Tipps


Broschüre der Ärztekammer Westfalen-Lippe (2012).
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Durchsetzung des Patientenwilles
Schaubild der gesetzlichen Regelung von Dr. May, Zentrum für Angewandte Ethik, Recklinghausen.

Vorsorgemappe
Informationen, Empfehlungen und Vordrucke der Internationalen Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand zu: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vollmacht für Rechtsgeschäfte aller Art, Betreuungsverfügung, Behandlungsvereinbarung. (6,- Euro plus Versand.)

Erben und Vererben
Checklisten, Gesetzestexte, Glossar, kurzgefasste Schriftsatzmuster für Erblasser und Erben.